Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen werden durch Erteilung eines Auftrages vom Besteller (Käufer) verbindlich anerkannt. Andere Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie von uns ausdrücklich anerkannt werden. Dies gilt insbesondere für Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Bestellers (Käufers), soweit sie mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen bzw. den Umfang der Verkäuferpflichten in irgendeiner Weise erweitern, ändern oder einzelne Bedingungen ausschließen.
Maßgebend für Inhalt und Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten sind im Übrigen ausschließlich die schriftlichen Auftragsbestätigungen von uns.
Bei Irrtümern in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. behalten wir uns das Recht vor, Richtigstellung und eventuelle Nachbelastung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen.
Lieferung
Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an dem Übereinstimmung über die Bestellung zwischen Besteller und uns schriftlich vorliegt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt voraus, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, die erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstiger Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt die Lieferfrist als eingehalten:
bei Lieferung ohne Aufstellung, wenn die betriebsbereite Sendung die Firma innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verlassen hat. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Lieferfrist als eingehalten bei Meldung der Versand- oder Abnahmebereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist.
Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist haften wir nur, wenn eine besondere schriftliche Vereinbarung mit uns vorliegt. Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Umstände berechtigen uns, die Lieferung aufzuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Besteller (Käufer) Ansprüche irgendwelcher Art daraus erwachsen.
Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haften wir wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind nach unserer Wahl unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb von 12 Monaten vom Tage des Gefahrenüberganges an gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
Schäden durch natürlichen Verschleiß oder nicht ordnungsgemäßer Behandlung, insbesondere nicht sachgemäßer Einbau und Anschluss, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Wir gewährleisten nicht, dass sämtliche, bei der Lieferung von Software – soweit in unseren Liefergegenständen im Einzelfall enthalten – auftretende Programmfehler bereits im Rahmen der Inbetriebnahme völlig beseitigt werden können.
Für Teile, die von uns nicht hergestellt, sondern von Zulieferern bezogen sind, wird nur in dem Umfang gehaftet, wie die Zulieferer Gewähr leisten.
Die Feststellung der Mängel muss uns unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Bei Verletzung der Rügepflicht werden wir von jeder Gewährleistung frei.
Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Änderungen sowie zur Leistung von Ersatzgeräten oder Einzelteilen hat der Besteller (Käufer) uns angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Auf Anforderung ist das Gerät oder Bauteil fracht- und zollfrei uns einzusenden. Verweigert oder unterlässt er dies, so sind wir von jeder Mängelhaftung befreit. Rücksendung erfolgt innerhalb Deutschlands frachtfrei, wenn wir die Mängelrüge anerkannt haben.
Die Gewährleistung entfällt, wenn Änderungen oder Wiederinstandsetzungen von anderer Seite vorgenommen werden.
Wir haften nicht für Ausfälle, welche dem Besteller (Käufer) während der Reparaturzeit entstehen. Eine Haftung von uns für mittelbare Schäden jeder Art, insbesondere Personenunfälle, Sachschäden und Betriebsstörungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzstücke haften wir in gleichem Umfang wie für die ursprünglich gelieferten Stücke, und zwar nur bis zum Ablauf der für die ursprüngliche Lieferung geltenden Gewährleistungspflicht. Erkennen wir rechtzeitig erhobene Mängelrügen nicht an, so verjährt das Recht des Bestellers (Käufers), Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an, in 12 Monaten.
Wird innerhalb dieser Frist keine Einigung erzielt, so können wir und der Besteller eine Verlängerung der Verjährungsfrist vereinbaren.
Die vorgenannte Gewährleistung tritt an Stelle der gesetzlichen Gewährleistung und schließt alle anderen Ansprüche aus. Sie gilt nur für die gelieferten neuen, nicht dagegen für gebrauchte oder ausgebesserte Gegenstände, die als solche geliefert werden.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche verkauften Geräte bleiben bis zur völligen Bezahlung sämtlicher aus dem Kaufvertrag entstandenen Ansprüche gegen den Besteller (Käufer) unser Eigentum.
Der Besteller (Käufer) darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an uns zur Sicherung ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers (Käufers), insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Preise
Es gelten die bei der Lieferung jeweils gültigen Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich ausschließlich Verpackung, die zu Selbstkosten berechnet wird.
Zahlungsbedingungen
Wenn keine abweichenden Vereinbarungen bestehen, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum frei Zahlstelle ohne Abzug zu zahlen.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Lieferer bestrittener Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Besteller (Käufer) Verzugszinsen mindestens in gesetzlich vorgesehener Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. Wir behalten uns die Geltendmachung weiterer Rechte vor.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers (Käufers), Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Wenn der Besteller (Käufer) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst, seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers (Käufers) in Frage stellen, so sind wir berechtigt nach unserer Wahl die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen wurden, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Nur auf Wunsch wird der Transport versichert.
Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist Queidersbach.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Kaiserslautern. Für gegebenenfalls entstehende Rechtsstreitigkeiten gilt deutsches Recht.
Wirksamkeit des Vertrages
Unwirksamkeit einzelner Vertragspunkte berührt den Bestand des übrigen Vertrages nicht.